Direktor-Schütz-Weg 15A
18347 Wustrow
EMAIL : reservierung@kuk-ferienimmobilien.de
Die K&K Ferienimmobiliengesellschaft GmbH & Co. KG – im Folgenden Servicegesellschaft genannt – vermittelt Vertragsabschlüsse zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung und Nutzung von Ferienapartments und –häusern im Auftrag der Eigentümer – im Folgenden Mietobjekte genannt- . Die Servicegesellschaft tritt dabei nur als Vermittlungspartner auf. Der Mietvertrag kommt alleine zwischen dem Eigentümer des Ferienapartment und dem Mieter des Objektes -im Folgenden Mieter genannt- zustande. Der Eigentümer hat nur gegenüber dem Mieter unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung. Die Servicegesellschaft ist von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit gesetzlich zulässig, befreit. Die Servicegesellschaft darf sich für die Leistungserbringung Dritter (z. B. Reisebüros, Internet-Portale) bedienen.
Der Mietvertrag wird von der Servicegesellschaft im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Er kommt zustande, indem der Gast am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf „Zahlungspflichtig buchen“ klickt und anschließend eine Bestätigungsmeldung angezeigt wird. Die Servicegesellschaft erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Servicegesellschaft ist somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter, nicht die Servicegesellschaft.
Die Servicegesellschaft ist für die Vermittlung der Mietverträge, für
ihren ordnungsgemäßen Abschluss in Vertretung des Eigentümers und für
das Inkasso der vereinbarten Mieten verantwortlich. Beim Abschluss der
Mietverträge hat die Servicegesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen
zu beachten und die Einhaltung der im Mietvertrag getroffenen
Vereinbarungen zu überwachen.
Die Servicegesellschaft ist für die
Organisation des kompletten Service vor Ort (Schlüsselübergabe,
Wechselreinigung, etc.) verantwortlich.
Das Ferienobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die im
abgeschlossenen Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist
ein Nichtraucherobjekt und Haustiere sind nur in den im Buchungssystem
ausgewiesenen Mietobjekten gestattet. Das Mietobjekt ist vollständig
eingerichtet und möbliert. Handtücher und Bettwäsche sind pro gebuchter
Person und Aufenthalt einmal vorhanden. Der Mieter ist berechtigt,
während der Mietdauer alle Gegenstände, die sich im Mietobjekt befinden,
zu benutzen und ist verpflichtet, sie bei der Abreise in einem
ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Das Mietobjekt ist besenrein zu
hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen und der Müll ist in die dafür
vorgesehenen Container zu entsorgen. Bei Mietobjekten mit Kamin ist
dieser zusätzlich vom Mieter zu reinigen. Für einen Schaden haftet der
Mieter. Das Vermietungsbüro der K&K Ferienimmobilien GmbH & Co.
KG ist umgehend über Schäden zu informieren.
Der Mieter erhält für
die Dauer der Mietzeit 2 Wohnungsschlüssel, der ihm mit dem Gästepass
bei der Anreise übergeben wird. Nach dem Urlaub muss der Schlüssel bis
10.00 Uhr im Servicebüro abgegeben werden.
Das Mietobjekt wird für die Dauer des im Mietvertrag genannten Zeitraumes, an den Mieter vermietet.Am Anreisetag erfolgt die Anreise zwischen 16.00 und 18.00 Uhr.Am Abreisetag erfolgt die Abreise zwischen 8.00 und 10.00 Uhr. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zuhinterlassen.
Der Mieter verpflichtet sich, eine Mietkaution in Höhe von 100 € zu
zahlen. Diese wird ihm nach seiner Abreise und dem ordnungsgemäßen
Verlassen des Mietobjektes auf sein Konto binnen 14 Tagen zurück
überwiesen. Kosten für Strom, Wasser, Heizung, einmaliges Wäschepaket,
einmalige Endreinigung sowie die Kaution von 100 € sind im Mietpreis
bereits enthalten.
Sollte die Gemeinde, in dem sich das Ferienobjekt
befindet, eine Kurabgabe erheben, ist das mitgesendete Meldeformular vom
Gast auszufüllen und die Kurabgabe vor Anreise zu entrichten.
Der
Gesamtmietbetrag ist wie folgt zu entrichten: Spätestens 10 Tage nach
Buchungsbestätigung ist vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30 % des
Gesamtmietbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen
vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag
des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4
Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss auf das
Konto der K&K Ferienimmobilien GmbH & Co KG zu überweisen.
Gerät
der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7
Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere
Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der Mieter kann vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen vom
Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht
sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der
Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR zurück.
Es sind im
Rücktritts – bzw. Kündigungsfall als Entschädigung unter Anrechnung der
ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten,
sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung ab 49 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
Kündigung bis 35 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Kündigung später als zwei Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
(gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu
vermieten).
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt in einem touristisch genutzten Gesamtbereich liegt. Außerdem können sich Bootsverlade- und Servicebetriebe sowie Gastronomiegewerbe in unmittelbarer Nähe oder im Gebäude befinden. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen dieses Tourismusbetriebs. Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Reisemangel darstellen.
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Für entstandene Schäden wird zunächst die Mietkaution verwendet. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich im Servicebüro zu melden.
Alle personenbezogenen Daten werden soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Unsere E-Mailadresse: info@kuk-ferienimmobilien.de. Die für uns zuständige Streitschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: www.verbraucher-schlichter.de mit Sitz in der Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein.